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Häufige Fragen zur SVEB-Ausbildung

Alles, was Sie vor Ihrer Anmeldung wissen sollten

In diesem Bereich finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die SVEB-Ausbildung – von Teilnahmevoraussetzungen über Ablauf und Kosten bis hin zur Anerkennung des Zertifikats. So erhalten Sie schnell Klarheit und können Ihre Weiterbildung fundiert planen.

Das SVEB-Zertifikat Ausbilder/in ist der erste formale Abschluss im schweizerischen AdA-Baukastensystem für die Ausbildung von Erwachsenenbildnerinnen und Erwachsenenbildnern. Es bestätigt die Kompetenz, Lernveranstaltungen mit Erwachsenen vorzubereiten, durchzuführen und auszuwerten.

Ja. Das SVEB-Zertifikat ist ein national anerkannter Abschluss im Rahmen des AdA-Baukastensystems. Es wird vom Schweizerischen Verband für Weiterbildung (SVEB) herausgegeben und ist in der gesamten Schweiz anerkannt.

Das offizielle Zertifikat wird vom SVEB ausgestellt. Die Bildungsanbieter führen das Modul durch und stellen nach erfolgreichem Abschluss eine Modulbestätigung aus. Mit dieser Modulbestätigung und dem erforderlichen Praxisnachweis wird das offizielle SVEB-Zertifikat beim SVEB beantragt.

Für die Teilnahme am Modul selbst bestehen in der Regel keine formalen Zulassungsvoraussetzungen. Für die Ausstellung des offiziellen SVEB-Zertifikats ist jedoch ein Praxisnachweis erforderlich.

Ja. Der Praxisnachweis kann vor, während oder nach dem Modul erbracht werden. Entscheidend ist, dass die 150 Praxisstunden innerhalb von fünf Jahren nach Modulabschluss nachgewiesen werden.

Das SVEB-Zertifikat bestätigt insbesondere folgende Kompetenzen:

  • Planen von Lernveranstaltungen mit Erwachsenen
  • Durchführen von Lernsequenzen
  • Gestalten von Lernprozessen
  • Reflektieren und Auswerten des eigenen Unterrichts

Die Kompetenzen sind im Kompetenzprofil des Moduls gemäss AdA-Baukastensystem definiert.

Nach dem SVEB-Zertifikat können weitere Module des AdA-Baukastensystems absolviert werden. Mit den erforderlichen Modulen und zusätzlicher Praxis kann der eidgenössische Fachausweis Ausbilder/in beantragt werden.

Für das SVEB-Zertifikat „Durchführen von Lernveranstaltungen“ ist ein Praxisnachweis von mindestens 150 Stunden Unterricht oder Lernbegleitung mit Erwachsenen erforderlich. Diese Praxis muss innerhalb von fünf Jahren erbracht werden.